Aufstieg von B auf Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW, nur in Deutschland. Per Schulung, ohne A1-Prüfung. Die Brücke zwischen Auto und Motorrad.
B196 ist die elegante Brücke zwischen unseren beiden Standbeinen Auto und Motorrad. Mit der Schlüsselzahl 196 darfst Du als Inhaber der Klasse B auch Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW fahren, also die klassischen 125er. Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland.
Das Besondere: Du brauchst keine A1-Prüfung. Stattdessen absolvierst Du eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung aus Theorie- und Fahrstunden auf dem Motorrad. Voraussetzung ist ein mindestens fünf Jahre bestehender Klasse-B-Führerschein und ein Mindestalter von 25 Jahren.
Bei der Fahrschule H.G. Knapp in Seeheim-Jugenheim profitierst Du dabei von unserer langjährigen Motorraderfahrung. Inhaberin Britta Grimm-Tessmer ist Fahrlehrerin für die Klasse A, Du lernst also bei jemandem, der das Zweirad wirklich kennt. Wir üben mit Dir Anfahren, Bremsen, Kurven und das sichere Verhalten im Verkehr.
B196 ist ideal, wenn Du im Sommer auf einem Roller oder einer 125er an der Bergstraße unterwegs sein möchtest, ohne den vollen A1-Führerschein zu machen. Sprich uns für eine persönliche Beratung einfach an.
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